FAQ
Der Unterricht an der Schule in der Haard
Ein Überblick für Schüler:innen, Eltern und Kooperationspartner
Das Unterrichtsangebot an der Schule in der Haard richtet sich an Schüler:innen aller Schulformen.
Der Unterricht wird von Lehrkräften erteilt, die über die Fakultas in den Bereichen Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II oder Sonderpädagogik verfügen. Es handelt sich hierbei um ein grundsätzlich laufbahnsicherndes Angebot.
Aufnahme
Wer informiert wen?
- Mit Aufnahme an der Schule in der Haard meldet sich unsere Schule bei der Stammschule und stellt sich vor.
- Bei längeren Aufenthalten nehmen die Klassenlehrer:innen bzw. die Koordinator:innen der Oberstufe an der Schule in der Haard parallel dazu direkten Kontakt mit den Klassenlehrer:innen und Oberstufenkoordinator:innen der Stammschule auf, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Was muss die Stammschule tun?
- Mit der Information über die Aufnahme an der Schule in der Haard bitten wir die Stammschule um folgende Informationen und Unterlagen:
- ausgefüllter Fragebogen aus dem Informationsanschreiben
- Stammblatt des Schülers / der Schülerin
- ggf. Termine anstehender Klassenarbeiten bzw. Klausurplan
Entstehen Fehlzeiten während des Klinikaufenthaltes?
- Durch den Unterricht an unserer Schule entstehen keine Fehlzeiten an der Stammschule, die auf einem Zeugnis als Fehlstunden zu dokumentieren wären.
Unterricht
Welche Fächer werden an der Schule in der Haard angeboten?
- Aktuell bieten wir folgende Fächer für die Sekundarstufe I und II im Kurssystem an:
- Mathe - Biologie - Chemie
- Deutsch - Englisch - Latein - Spanisch - Französisch - Niederländisch
- Geschichte - Philosophie - Pädagogik - SoWi - Erdkunde - Wirtschaft
- Sport – Werken/Technik – Textiles Gestalten – Kunst - Musik
Was passiert, wenn wir ein Fach nicht anbieten können?
- Wenn wir ein Fach nicht anbieten können, stimmen wir individuelle Lösungen mit den Stammschulen ab.
- Denkbar wären hier z.B. die Anbindung des Schülers / der Schülerin an den Unterricht eines inhaltsverwandten Faches, oder die begleitete, eigenverantwortliche Arbeit an Aufgabenstellungen der Stammschule.
Kann an der Schule in der Haard laufbahnsichernd unterrichtet werden?
- Der Unterricht kann grundsätzlich laufbahnsichernd erteilt werden, sofern die gesundheitliche Situation der Schüler:innen einen kontinuierlichen Besuch der Klinikschule zulässt.
- In jedem Einzelfall stimmen wir uns bezüglich der Voraussetzungen für eine Laufbahnsicherung mit der Stammschule ab.
Wie viele Unterrichtsstunden erhalten die Schüler:innen pro Woche?
- Bei vollem Stundenumfang erhalten die Schüler:innen bis zu 27 Unterrichtsstunden pro Woche.
- Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden hängt von der gesundheitlichen Situation der Schüler:innen ab und wird gemeinsam mit dem ärztlich-therapeutischen Dienst festgelegt.
Leistungsbeurteilung
Können an der Schule in der Haard Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben werden?
- Sofern die Schüler:innen gesundheitlich dazu in der Lage sind und im Vorfeld kontinuierlich am Unterricht teilnehmen konnten, ist die Teilnahme an Klassenarbeiten und Klausuren in der Klinikschule möglich.
- In der Regel können wir die Termine so organisieren, dass die Schüler:innen zeitgleich zu ihren Kursen an der Stammschule an den Klausuren teilnehmen.
- Die Stammschule schickt uns die Klassenarbeit oder Klausur sowie etwaige Zusatzmaterialien und Angaben über die Bearbeitungsdauer und erlaubter Hilfsmittel bis zum Vortag zu, in der Regel per Mail.
- Im Anschluss an die Klausur senden wir der Stammschule eine Sicherungskopie, in der Regel per Mail, zu. Das Original erhält die Stammschule per Dienstpost.
- Korrektur und Leistungsbewertung erfolgen durch die Fachkolleg:in der Stammschule.
- Gegebenenfalls können die Schüler:innen Klausuren auch während ihres Klinikaufenthaltes an der Stammschule schreiben, sofern dies therapeutisch möglich und sinnvoll erscheint.
Wie erfolgt die Beurteilung der sonstigen Mitarbeit?
- Sofern eine ausreichende Beurteilungsgrundlage vorliegt, beurteilt die Fachkraft der Schule in der Haard die Leistungen im Bereich der sonstigen Mitarbeit für den Beschulungszeitraum an der Klinikschule.
- Falls ein Fach ohne die erforderliche Fakultas unterrichtet wurde, stimmen sich Stammschule und Klinikschule hinsichtlich einer eventuellen Leistungsbeurteilung ab.
Können auch mündliche Prüfungen abgelegt werden?
- Grundsätzlich können an der Schule in der Haard auch mündliche Prüfungen abgelegt werden.
- Um eine Vergleichbarkeit der Leistungen zu gewährleisten, prüfen die Fachkolleg:innen der Schule in der Haard in der Regel nicht selbst. Die Schüler:innen können per Videokonferenz oder im Rahmen eines Stammschulbesuches an den Prüfungen teilnehmen, sofern dies aus therapeutischer Sicht möglich ist.
Können auch Abiturprüfungen und Zentrale Prüfungen abgelegt werden?
- In Einzelfällen können Abiturklausuren und Zentrale Prüfungen in enger Abstimmung mit der Stammschule sowie der oberen Schulaufsicht auch an der Schule in der Haard geschrieben werden.
- In aller Regel ist es jedoch das Ziel, dass Abschlussarbeiten und -klausuren an der Stammschule geschrieben werden.
- Mündliche Abiturprüfungen können in aller Regel nicht an der Schule in der Haard stattfinden.
Entlassung
Wie wird die Entlassung vorbereitet?
- Während des Klinikaufenthaltes finden falls erforderlich in Absprache mit der Stammschule sogenannte Belastungserprobungen (Stammschulbesuche) statt, um den späteren Wiedereinstieg bereits in der Therapiephase anzubahnen.
- Sobald eine konkrete Entlassperspektive besteht, stimmen sich Stammschule und die Schule in der Haard über die weitere Vorgehensweise ab.
Welche Informationen enthält der Bericht zur Entlassung?
Der Bericht zur Entlassung enthält folgende Informationen:
- Beschulungszeitraum an der Schule in der Haard.
- Unterrichtete Fachinhalte und ggf. weitere Hinweise.
- Beurteilung der sonstigen Mitarbeit (sofern erforderlich und möglich).